Jeder, der geschäftlich viel unterwegs ist, hat das schon einmal erlebt: Der Zug hat Verspätung oder der Flieger fällt gleich ganz aus, sodass sich ein Geschäftstermin verschiebt oder im schlimmsten Fall sogar ganz gecancelt werden muss. Was genau kann man eigentlich tun, wenn durch unzuverlässige Verkehrsmittel ein wichtiges Treffen oder Geschäft geplatzt ist? Wir haben uns für Sie schlau gemacht in Sachen Fahrgastrecht und erklären, wie sie bei den gängigen Anbietern Schadenersatz geltend machen können.
Verspätungen und Ausfälle von Zügen der Deutschen Bahn sollte man sich zunächst auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen lassen. Dieses finden Betroffene online, sie können es aber auch von den Mitarbeitern im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum erhalten. Wichtig: Das Servicepersonal im Zug kann ausschließlich Verspätungen des eigenen Zugs ab 60 Minuten auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen. Das Fahrgastrechte-Formular kann schließlich – ergänzt um einige persönliche Angaben – in einem Reisezentrum der DB abgegeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, geschickt werden.
Zusätzlich werden folgende Belege benötigt:
Wer das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit der Bestätigung der Verspätung und seiner Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum abgegeben hat, erhält sofort seine Entschädigung als Gutschein oder Geldbetrag. Ausgenommen von der sofortigen Entschädigung sind Zeitkarten.
Weitere Infos unter www.bahn.de.
Ab drei Stunden Flugverspätung stehen Reisenden zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu. Die Airline muss allerdings nichts bezahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Grundsätzlich muss die
Fluggesellschaft ihre Kunden aber immer ab zwei Stunden Verspätung verpflegen und Ihnen zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe ermöglichen.
Bei einem Abflug am nächsten Tag stehen dem Reisenden Unterkunft und Transfer zu.
Wird ein Flug komplett gestrichen, kann man sich den Ticketpreis voll erstatten oder sich anderweitig an den Zielort bringen lassen. Wer weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annullierung erfährt, hat möglicherweise zusätzlich Anspruch auf 125 Euro bis 600 Euro Entschädigung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde.
Wird der Flug um mehrere Stunden vorverlegt, zählt dies bereits als Annullierung. Auch dann hat man also Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Nützliche Tipps
veröffentlicht: Stralsund, 16.11.2018